Muss für Graphic Recording Künsltersozialkasse Abgabe bezahlt werden

Muss für Graphic Recording eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) bezahlt werden?

Lesezeit: 3 min

Ist Graphic Recording abgabepflichtig im Sinne der Künstlersozialkasse (KSK)?

Graphic Recording ist ein Einsatzbereich für Prozessbegleiter, Trainer, Berater, Organisationsentwickler. Graphic Recording ist eine Methode, die vor ca. 40 Jahren an der Westküste der USA entstand. Es ist also eine junge Disziplin, die dem grösseren Kontext von „Visualisierung” zuzuordnen ist.

Die Kernfähigkeiten für diese Arbeit mit Gruppenprozessen sind Zuhören, Moderieren / Fragenstellen, Meta-Ebenen-Bildung, Mustererkennung, konzeptionelle Fähigkeiten, Menschenkenntnis inkl. Konflikte, Erkennen von Gruppenprozessen, Facilitator-Neutralität, energetische Kompetenzen etc.

Seit den 70iger Jahren hat sich die neue Disziplin der Visualisierung weiterentwickelt, und im Bereich Facilitation, Moderation, Beratung, Organisationsentwicklung und partizipative Prozesse verbreitet. Die neue Methode wurde in den 1990iger Jahren in den USA recht bekannt und auch von grösseren Beratungshäusern wie Gap Gemini, Ernst & Young etc. regelmäßig eingesetzt. 1995 fand der erste Branchentreff statt (“International Forum of Visual Practitioners”, was sowas wie die „Illustratorenorganisation für Visualisierer” ist).

Aufgabe eines Graphic Recorders ist das aktive Zuhören und Darstellen eines Prozesses durch das Werkzeug visueller Moderation.

Der Graphic Recorder ist von der Haltung erstmal ein Facilitator (Prozessbegleiter).

Auch dann, wenn er von der Ausbildung beispielsweise Illustrator wäre. Wir bei Visual Facilitators sind uns der Rolle bewusst, mit der wir zum Kunden gehen. Also auch, wenn wir Illustratoren beschäftigen (die wir zu visuellen Prozessbegleitern weitergebildet haben), dann können unsere Kunden sichergehen, dass wir sie immer in der Rolle eines Graphic Recorders, und nicht Illustrators oder Künstlers, zu ihnen senden. 

Ein Graphic Recorder ist Spezialist in Gruppenprozessen und dem Fördern von Gruppenintelligenz. Und dies tut er durch das Visualisieren. Daher hat der Graphic Recorder als generelle Haltung „Der Gruppenprozess ist wichtiger ist als das Bild”. Das Bild „dient” dem Gruppenprozess (ähnlich bei einem Trainer am Flipchart). 

Beim Graphic Recording steht primär die Idee im Mittelpunkt, Meetings zu unterstützen, Einsichten zu generieren, Zusammenarbeit und Gruppenprozesse zu fördern. Während der Arbeit nimmt der Graphic Recorder eine Metaperspektive ein, um den Gesamtkontext sowie die verschiedenen Sichtweisen zu erfassen.

Der Fokus liegt damit auch nicht auf dem Urheber.

Im Gegenteil ist es ein Grundbestandteil der Methoden Visual Facilitation und Graphic Recording, dass man sich als Visualisierender möglichst komplett herausnimmt. Das hat im Skill-Set sogar einen Namen: Es handelt sich um die sog. Facilitator-Neutralität. Das persönliche Beurteilung, Interpretieren und Verändern des Gehörten oder der Inhalte wird herausgenommen; die Vielfalt der Perspektiven bewusst wahrgenommen.

Das visualisierte Ergebnis ist auf keinen Fall eine „persönliche geistige Schöpfung” und damit kein geschütztes Werk. Das Endprodukt stellt alle Inhalte des vom Auftraggeber erarbeiteten Prozesse dar und damit liegen alle Verwertungsrechte beim Auftraggeber. Umsatzsteuerlich werden die Rechte, die sich aus dem Urheberrechtsgesetze ergeben mit einem normalem Umsatzsteuersatz berechnet. Damit gilt für Arbeiten im Bereich Graphic Recording ein normaler Steuersatz von 19% Mehrwertsteuer.

Die Künstlersozialkasse (KSK) hat schriftlich bestätigt, dass Graphic Recording nicht einer Abgabe unterliegt. Auch bei Betriebsprüfungen zeigte sich dass es keine Abgabepflicht gibt – es sei denn der Einsatzzweck sei Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit. Zwar gibt es mehr und mehr ausgebildete Illustratoren, die diese Visualisierungsart ausführen, doch hierbei sind sie ausnahmsweise nicht in der Rolle eines Illustrators. Sie tun dies, wie erwähnt, in der Rolle eines Facilitators / Prozessbegleiters, der visualisiert. 

Das sehen auch die KSK als auch die RV Bund Behörden bei Betriebsprüfungen so. Dies ist die Rechtslage für Einkäufer (Kunde) von Graphic Recording-Leistungen. Dem Versicherungs-Vorteil, den Ausführende (Graphic Recorder) haben, wenn sie sich bei der KSK versichern, tut das keinen Abbruch. Das ist natürlich absolut möglich und ein sehr gutes Angebot, welches wir ausdrücklich unterstützen.  

Update: Rechtslage wird geprüft.

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